top of page

Abwasserzweckverbandes „Kamenz-Nord“ / Beschlüsse - 23.09.2021

In der öffentlichen Sitzung des

Abwasserzweckverbandes „Kamenz-Nord“ (AZV „Kamenz-Nord“)

vom 23.09.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:


Unter Beschluss Nr. 8/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ den Jahresabschluss des AZV „Kamenz-Nord“ zum 31.12.2020, der durch die eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kramergasse 4, 01067 Dresden, überörtlich geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15.06.2021 versehen wurde, festgestellt.



Der Jahresabschluss wurde von der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Waldschlösschen 2, 01099 Dresden örtlich geprüft.


Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 setzt sich wie folgt zusammen:


1. Bilanzsumme: 36.307.157,27 EUR

1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 32.248.721,06 EUR

- das Umlaufvermögen 4.058.436,21 EUR


1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 12.988.409,17 EUR

- den Sonderposten für Investitionszuschüsse 10.622.331,28 EUR

- die empfangenen Ertragszuschüsse 901.736,00 EUR

- die Rückstellungen 1.962.594,01 EUR

- die Verbindlichkeiten 9.832.086,81 EUR


2. Jahresgewinn/Jahresverlust 134.075,83 EUR

2.1 Summe der Erträge 2.877.668,36 EUR

2.2 Summe der Aufwendungen 2.743.592,53 EUR


Unter Beschluss Nr. 9/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 134.075,83 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.


Der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes „Kamenz-Nord“ zum 31.12.2020 wird mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 15.06.2021 versehen:


"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Abwasserzweckverband "Kamenz-Nord", Bernsdorf


Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbands "Kamenz-Nord", Bernsdorf, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserzweckverbands "Kamenz-Nord", Bernsdorf, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 30 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.


Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.


Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 30 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 30 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zweckverbands abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands vermittelt;

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbands;

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."


Dresden, 15. Juni 2021

eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jäkel, Wirtschaftsprüfer


Gemäß § 34 Abs. 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung ist der Jahresabschluss an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 07.10.2021 bis 15.10.2021 zu den Öffnungszeiten in den Geschäftsräumen des Geschäftsbesorgers des Abwasserzweckverbandes „Kamenz-Nord“, der ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz und in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2 in 02994 Bernsdorf zu deren Öffnungszeiten.


Unter Beschluss Nr. 10/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ dem Verbandsvorsitzenden die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020 erteilt.


Unter Beschluss Nr. 11/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kramergasse 4, 01067 Dresden, als Abschlussprüfer gemäß SächsEigBVO für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des AZV „Kamenz-Nord“ zu einem Honorar in Höhe von netto 4.500,00 EUR (brutto 5.355,00 EUR) bestellt.


Unter Beschluss Nr. 12/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Waldschlösschen 2, 01099 Dresden, für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des AZV „Kamenz-Nord“ zu einem Honorar in Höhe von netto 3.400,00 EUR (brutto 4.046,00 EUR) bestellt.


Unter Beschluss Nr. 13/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kramergasse 4, 01067 Dresden, als Abschlussprüfer gemäß SächsEigBVO für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des AZV „Kamenz-Nord“ zu einem Honorar in Höhe von netto 4.500,00 EUR (brutto 5.355,00 EUR) bestellt.


Unter Beschluss Nr. 14/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Waldschlösschen 2, 01099 Dresden, für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des AZV „Kamenz-Nord“ zu einem Honorar in Höhe von netto 3.400,00 EUR (brutto 4.046,00 EUR) bestellt.


Unter Beschluss Nr. 15/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die Anwendung der betrieblichen Regelungen des Geschäftsbesorgers, der ewag kamenz, insbesondere die Betriebsanweisung „Unterschriftenregelung“, welche für die Wahrnehmung der Aufgaben des Zweckverbandes notwendig sind, beschlossen. Damit wurde die Regelung der Vertreterbefugnisse vom 29.11.2018 auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 09/2018 VVS außer Kraft gesetzt.


Unter Beschluss Nr. 16/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die Gebührenkalkulation für den Voraus-kalkulationszeitraum 2021 bis 2025 einschließlich der Nachberechnung für den Zeitraum 2016 bis 2020 beschlossen, wobei die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen im Vorauskalkulationszeitraum ab dem Wirtschaftsjahr 2021 berücksichtigt wurden.


Unter Beschluss Nr. 17/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die Durchführung des Bauvorhabens Schmutzwassererschließung Elsterheide OT Geierswalde, B-Plan „Servicegelände am Geierswalder See“ vorbehaltlich der Ausreichung von Fördermitteln durch die Landesdirektion Sachsen beschlossen.


Unter Beschluss Nr. 18/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des AZV „Kamenz-Nord“ die Vergabe der Bauleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens Schmutzwassererschließung Elsterheide OT Geierswalde, B-Plan „Geierswalder See - Südböschung“ an die Firma STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Bereich Lausitz, Gruppe Oberlausitz aus Weißwasser bei einer Auftragssumme von 177.649,04 EUR brutto gemäß dem Angebot der Firma vom 20.08.2021 beschlossen und den Verbands-vorsitzenden ermächtigt, Nachträge im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ohne Beschluss, jedoch mit Information der Verbandsversammlung zu bestätigen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid vom 19.07.2021 wird die Maßnahme zu 90 % gefördert.


Abwasserzweckverband „Kamenz-Nord“

gez. Habel

Verbandsvorsitzender

bottom of page