Die ewag kamenz ist Geschäftsbesorger der Abwasserzweckverbände Obere Schwarze Elster, „Kamenz-Nord“ und des Wasser und Abwasser Zweckverbandes Lausitz.
Als Geschäftsbesorger weisen wir darauf hin, dass gemäß Kleinkläranlagenverordnung der ordnungsgemäße Betrieb einer Kleinkläranlage in der Verantwortung des Anlagenbetreibers liegt. Dazu zählt neben regelmäßigen Sicht- und Füllstandskontrollen auch die Wiederbefüllung von Kläranlagen, welche im Anschluss an eine Entsorgung notwendig wird.
Die Wiederbefüllung von Kleinklär-anlagen ist deshalb kein Bestandteil der Entsorgungsgebühr.
Sollten die Anlagenbetreiber dennoch Unterstützung bei der Wiederbefüllung ihrer Anlage benötigen, so ist die Leistung der Wiederbefüllung zwischen dem Entsorgungsunternehmen und dem Kunden zu vereinbaren und folglich auch vom Entsorgungs-unternehmen gegenüber dem Kunden abzurechnen.
Ihre ewag kamenz